Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 51 vom 07.05.2025
erschienen am: Di 06.05.2025 um 14:00 Uhr

Der Deutsche Unternehmer-Brief

In der aktuellen Ausgabe erwartet Sie:

  • Die neue deutsche Regierung startete gestern mit einem Wachstum von 0,0 %
  • Siemens Energy steht vor einer ähnlichen Zukunft wie Rheinmetall
  • Annahmeverzug des Vermieters: Keine Erfüllung der Räumungspflicht
  • Aufgedeckter Arbeitszeitbetrug: Ex-Arbeitnehmer muss Detektivkosten zahlen
  • Die Entwaldungsverordnung (EUDR) ist da!

Bernecker Börsenbriefe

Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 51 vom 07.05.2025

Erscheinungsweise

3x pro Woche

Bereich

Wirtschaft / Unternehmen

Regionen

Deutschland

Erscheinungstag

Montag, Mittwoch, Freitag

Umfang

4 Seiten

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Der Deutsche Unternehmer-Brief

Der 1946 erstmals erschienene Der Deutsche Unternehmer-Brief (vormals Der Schmitt-Brief) ist der älteste Unternehmer-Brief in Deutschland. Und wurde schnell ein Erfolg! Kein Wunder: In den Jahren nach dem 2. Weltkrieg suchten die Firmeneigner händeringend nach Informationen, die speziell auf sie zugeschnitten waren und nicht der alliierten Kontrolle unterlagen. Seit den 40er Jahren hat sich die Medien-Landschaft in Deutschland indes enorm gewandelt. Informationen sind jetzt jederzeit zu nahezu allen Gelegenheiten abrufbar.

Um so wertvoller ist Der Deutsche Unternehmer-Brief (vormals Schmitt-Brief) heute! Denn über die puren Nachrichten aus den Regierungszimmern und Notenbanken der Welt, den Unternehmen und Forschungsinstituten, Gewerkschaften und Gerichtssälen sowie Devisen- und Aktienmärkten hinaus analysieren die erfahrenen Redakteure, was passiert, und verdichten es zu Trends und Meinungen.

Der Deutsche Unternehmer-Brief erscheint 3 mal in der Woche und bietet neben dem 4-seitigen Brief eine Fülle von Extras, z. B. ein Rohstoff-Special sowie einen – für Abonnenten – kostenlosen Kooperationsbrief, in dem freie Kapazitäten, Gewerbegrundstücke, Beteiligungen oder Maschinen angeboten oder gesucht werden. Die Redaktion steht ihren Lesern darüber hinaus für alle Fragen zur Verfügung, die sich im betrieblichen Alltag ergeben.

Ältere Ausgaben

Nachfolgend finden Sie zu diesem Börsenbrief die letzten Ausgaben chronologisch aufgeführt. Sie können diese Ausgaben ebenfalls durch Anklicken aufrufen oder kaufen.

Der Deutsche Unternehmer-Brief

Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 50 vom 05.05.2025
erschienen am: Fr 02.05.2025 um 13:00 Uhr

  • Wie viel Schutz braucht Europas Wirtschaft?
  • Wenn nicht China oder die USA, dann eben der Nahe Osten!
  • Weiterleitung einer E-Mail an WEG-Miteigentümer durch Hausverwaltung
  • Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer
  • Autoscheinwerfer wird mit LED-Matrix zum Projektor
Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 50 vom 05.05.2025

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Der Deutsche Unternehmer-Brief

Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 049 vom 02.05.2025
erschienen am: Mi 30.04.2025 um 14:00 Uhr

  • Den Börsen kann man auch mit kleinen Dingen eine Freude machen!
  • Die Chip-Industrie sendet Lichtblicke!
  • Was wäre das Leben ohne Kuriositäten!
  • Sind Umzugskosten für ein weiteres Arbeitszimmer absetzbar?
  • Darf der WEG-Verwalter dem Hausmeister kündigen?
Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 049 vom 02.05.2025

Preis inkl.
MwSt.

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Der Deutsche Unternehmer-Brief

Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 48 vom 30.04.2025
erschienen am: Di 29.04.2025 um 14:00 Uhr

  • Der nächste Bundeswirtschaftsminister heißt Friedrich Merz!
  • Retourkutsche oder ernsthafte Sorge?
  • Statistik überrascht mitunter!
  • Leichterer Zugang zum Grundbuch für Energieunternehmen
  • Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit: Kündigung wegen Karnevalsaktion
Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 48 vom 30.04.2025

Preis inkl.
MwSt.

4,99€

Der Deutsche Unternehmer-Brief

Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 47 vom 28.04.2025
erschienen am: Fr 25.04.2025 um 13:00 Uhr

  • Will sich Deutschland tatsächlich mit Stagnation zufriedengeben?
  • Stattdessen ist hierzulande immer noch die Viertagewoche im Gespräch!
  • Selbstverpflichtung zum Bürokratieabbau
  • Krypto-Geld kann Teil des Arbeitsentgelts sein!
  • Werbung per Brief/Post ist nach der DSGVO erlaubt
  • Flüssige Batterie, die jede Form annehmen kann
Der Deutsche Unternehmer-Brief Nr. 47 vom 28.04.2025

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